Betreutes Wohnen
Jugendliche und Heranwachsende ab 16 Jahre, die andere Jugendhilfeformen oder ihre Familie im Rahmen der Hilfen zur Erziehung verlassen und eigenständig leben können und wollen, werden von uns in individuellen Betreuungsformen unterstützt. Art und Umfang der Hilfen richten sich nach dem individuellen Bedarf und Entwicklungsstand des jungen Menschen. Wir bieten die Möglichkeit, jungen Menschen aus stationären Heimeinrichtungen, aus Pflege- oder Herkunftsfamilien in einer eigenen Wohnung bei der Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt ein „geschütztes“ Lernfeld zur Verfügung zu stellen. Dem Wunsch nach verschiedenartigen Wohnmodellen (z.B. Wohngemeinschaft) soll dabei Rechnung getragen werden.
Die jungen Menschen leben in Appartements, die in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet werden. Diese Wohnungen befinden sich vorwiegend in Marburg und im „Stadtbusbereich“. Heranwachsende, die selbst eine Wohnung anmieten, werden ebenfalls betreut und begleitet. Bei anfänglich recht hoher Betreuungsintensität bieten die pädagogischen MitarbeiterInnen:
- Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung und Anleitung zur Eigenverantwortlichkeit
- Begleitung der Schul- und Berufsausbildung
- Beratung und Hilfe bei der Einteilung der finanziellen Mittel
- Begleitung im Umgang mit Ämtern, Behörden, Gerichten
- Konfliktbearbeitung und Krisenintervention
- Beratung und Unterstützung in der Gestaltung sozialer Bezüge sowie angemessener Freizeitgestaltung
- Gesundheitsvorsorge
- Vermittlung therapeutischer Hilfen.
Betreuung: Flexible Betreuungen Jugendlicher und junger Volljähriger
Flexible Betreuungen sind individuell für den Einzelnen entwickelte Betreuungskonzepte. Sie beziehen Wohn- und Lebensform, schulische/berufliche Ausbildung und therapeutische Hilfen ein, sodass das Team des Betreuten Wohnens in der Lage ist, auch bei sehr spezifischen Problemlagen ein vernetztes Betreuungsangebot zu machen.
Dies reicht von der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung bis hin zu niederschwelligen Angeboten an Jugendliche, die über das stationäre Angebot der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden können.
Unser Angebot beinhaltet Maßnahmen, gemeinsam mit den jungen Menschen – evtl. in räumlicher Anbindung an ihre Familien und somit im Rahmen eines familienstärkenden Ansatzes – neue Handlungs- und Beziehungsmuster zu erlernen.
Wenn Sie sich eingehender informieren wollen, rufen Sie uns an oder fordern Sie unsere Leistungsbeschreibungen und Konzepte.
Rechtsgrundlage
§ 34 i.A. § 41 SGB VIII
§ 34 i.A. § 41 SGB VIII i.V.m. § 35 bzw. 35a SGB VII
Kontaktpersonen: Stadt Marburg / Landkreis Biedenkopf
Lisa Paul
Bereichsleiterin
Hilfen zur Verselbständigung (HzV)
Tel.: 06421 1808-0
Mobil: 0151 52605284
Fax: 06421 1808-40
l.paul@elisabeth-verein.de
Aufnahmeanfrage
Hermann-Jacobsohn-Weg 2
35039 Marburg
Shanna Debel
Bereichsleiterin
Mobil: 0151 52624406
s.debel@elisabeth-verein.de
Aufnahmeanfrage
Auf der Kreuzwiese 6
35216 Biedenkopf
Kontaktpersonen: Thüringen und Sachsen/ Main-Kinzig-Kreis
Michael Schade
Bereichsleiter
Tel.: 036462 32255
Handy: 0160 95421683
m.schade@elisabeth-verein.de
Judith Jungwirth
Bereichsleiterin
Tel.: 0175 1151722
Fax: 06461 8088-28
j.jungwirth@elisabeth-verein.de
Kontaktpersonen/ Lahn-Dill-Kreis
Gudrun Schröder
Teamleiterin Ambulante Hilfen LDK
Tel.: 02771 264980
Mobil: 015152605346
g.schröder@elisabeth-verein.de
Herwigstraße 8
35683 Dillenburg