Begleiteter Umgang

Ziele
  • Schutz des Kindes vor möglicher Gefährdung während vereinbarter Kontakte mit einem oder beiden Elternteilen.
  • Der begleitende Umgang dient dem Erhalt oder Aufbau persönlicher Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern nach einer Trennung.
Zielgruppen
  • Familien, in denen Kinder Trennungs- und Verlusterfahrungen gemacht haben und in der Gestaltung des Umgangs zwischen Eltern und Kind Unterstützung notwendig ist.
  • Kinder, die vor Eltern bzw. einem Elternteil geschützt werden müssen, da z.B. Gewalt- und/oder Suchtproblematik, psychische Erkrankung, Verdacht auf Missbrauch vorliegt.
Ablauf des begleiteten Umgangs

Vorbereitungsphase:

  • Kennenlernen aller Beteiligten, um sich ein Bild über Situation, Hintergrund, Kooperationsbereitschaft und Dynamiken machen zu können
  • Elterngespräche (ggf. getrennt)
  • Konzept für Umgang entwickeln.

Durchführungsphase:

  • Vereinbarungen gegenseitig einhalten
  • entspannte Atmosphäre schaffen
  • Rituale entwickeln
  • Protokoll anfertigen
  • Vor- und Nachbereitungsphase für das Kind einplanen
  • Begleitende Beratungsgespräche für Umgangsberechtigte.

 

Abschlussphase:

  • bei entspannter und stabiler Beziehung der Kinder und Umgangsberechtigten/Eltern kann sich die Begleitperson zurücknehmen.
  • Damit die weiteren Kontakte gut laufen werden die bisherigen Kontakte reflektiert und Elternvereinbarungen getroffen.
  • Vereinbarung über Nachfolgekontakt.
Unser Konzept

1. Gruppenleben und Abläufe

  • klare, wertschätzende Haltung
  • Verlässlicher und klar strukturierter Ablauf
  • Gruppenpädagogische Struktur und verstärkerorientiertes Stufensystem
  • persönliche Ziele, Verantwortungsübernahme
  • Partizipations- und Besprechungsangebote

 

2. Intensive Bildungsförderung und -begleitung

a) Praktische Betätigung

  • Analyse und Förderung persönlicher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Motive sowie Schlüsselkompetenzen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung, Selbstorganisation und Problembewältigung
  • strukturierte, verbindliche und begleitete Arbeits- und Lernphasen am Vormittag (Handwerken, Reparaturtätigkeiten, Gestaltung der Hofanlage)
  • externe Praktika und Tätigkeiten
  • Begleitung und Unterstützung bei berufsvorbereitenden Angeboten
  • Dokumentation der Tätigkeiten und Lernfortschritte, Einschätzung der Arbeits-, Ausbildungsfähigkeit

b) Schulische Förderung

  • schulisches Clearing
  • Lernstandsfeststellung, Reflexion der Arbeitshaltung
  • schulische Reintegration
  • Hausaufgabenhilfe
  • Schulabschluss

3. Freizeitgestaltung

  • geregelte Freizeitangebote am Nachmittag
  • Sportaktivitäten
  • erlebnispädagogische Angebote
  • Medienregulierung (Handys, PCs, Spielkonsolen)

4. Jungenpädagogik

  • reflektierte Beziehungs- und Rollenangebote
  • spezifische jungenpädagogische Angebote

 

5. Anti-Gewalt-Training

  • Übungen, Gruppenangebote und Reflexionseinheiten
  • Selbst-/Fremdwahrnehmung, Empathie
  • gegenseitiger Respekt und Achtung
  • alternative Konfliktlösung
  • Reflexion unangemessener Rechtfertigungsstrategien
Rahmenbedingungen

Raum: Räumlichkeiten des Trägers in Bad Wildungen. Spielzimmer, Beratungsraum und Küche sind vorhanden
Zeit: in der Frequenz und Dauer sind Absprachen mit dem Jugendamt zu treffen bzw. die Auflagen des Gerichtes zu beachten
Personal: sozialpädagogische Fachkraft

Gesetzliche Grundlage

§ 18, Abs. 2 und 3 SGB VIII; §§ 1626, 1631, Abs.2, 1684, 1685 BGB

Inhalte und Methoden
  • Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
  • Beobachtung
  • Strukturierung
Voraussetzungen
  • Schriftliche Vereinbarung aller Beteiligten über Ziel, Aufgaben, Stundenumfang und Finanzierung
  • ggf. Auflage vom Gericht beachten

Kontakt

Natasha Sander

Bereichsleitung
Ambulante Hilfen

Tel.: 0151 52624276
natasha.sander@elisabeth-verein.de

Anna Münch

Ambulantes Team
Tel.: 01515 2605327
a.muench@elisabeth-verein.de

Ursula Morris

Ambulantes Team
Tel.: 0160 99595867
u.morris@elisabeth-verein.de