Begleiteter Umgang
Ziele
- Schutz des Kindes vor möglicher Gefährdung während vereinbarter Kontakte mit einem oder beiden Elternteilen.
- Der begleitende Umgang dient dem Erhalt oder Aufbau persönlicher Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern nach einer Trennung.
Zielgruppen
- Familien, in denen Kinder Trennungs- und Verlusterfahrungen gemacht haben und in der Gestaltung des Umgangs zwischen Eltern und Kind Unterstützung notwendig ist.
- Kinder, die vor Eltern bzw. einem Elternteil geschützt werden müssen, da z.B. Gewalt- und/oder Suchtproblematik, psychische Erkrankung, Verdacht auf Missbrauch vorliegt.
Ablauf des begleiteten Umgangs
Vorbereitungsphase:
- Kennenlernen aller Beteiligten, um sich ein Bild über Situation, Hintergrund, Kooperationsbereitschaft und Dynamiken machen zu können
- Elterngespräche (ggf. getrennt)
- Konzept für Umgang entwickeln.
Durchführungsphase:
- Vereinbarungen gegenseitig einhalten
- entspannte Atmosphäre schaffen
- Rituale entwickeln
- Protokoll anfertigen
- Vor- und Nachbereitungsphase für das Kind einplanen
- Begleitende Beratungsgespräche für Umgangsberechtigte.
Abschlussphase:
- bei entspannter und stabiler Beziehung der Kinder und Umgangsberechtigten/Eltern kann sich die Begleitperson zurücknehmen.
- Damit die weiteren Kontakte gut laufen werden die bisherigen Kontakte reflektiert und Elternvereinbarungen getroffen.
- Vereinbarung über Nachfolgekontakt.
Unser Konzept
1. Gruppenleben und Abläufe
- klare, wertschätzende Haltung
- Verlässlicher und klar strukturierter Ablauf
- Gruppenpädagogische Struktur und verstärkerorientiertes Stufensystem
- persönliche Ziele, Verantwortungsübernahme
- Partizipations- und Besprechungsangebote
2. Intensive Bildungsförderung und -begleitung
a) Praktische Betätigung
- Analyse und Förderung persönlicher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Motive sowie Schlüsselkompetenzen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung, Selbstorganisation und Problembewältigung
- strukturierte, verbindliche und begleitete Arbeits- und Lernphasen am Vormittag (Handwerken, Reparaturtätigkeiten, Gestaltung der Hofanlage)
- externe Praktika und Tätigkeiten
- Begleitung und Unterstützung bei berufsvorbereitenden Angeboten
- Dokumentation der Tätigkeiten und Lernfortschritte, Einschätzung der Arbeits-, Ausbildungsfähigkeit
b) Schulische Förderung
- schulisches Clearing
- Lernstandsfeststellung, Reflexion der Arbeitshaltung
- schulische Reintegration
- Hausaufgabenhilfe
- Schulabschluss
3. Freizeitgestaltung
- geregelte Freizeitangebote am Nachmittag
- Sportaktivitäten
- erlebnispädagogische Angebote
- Medienregulierung (Handys, PCs, Spielkonsolen)
4. Jungenpädagogik
- reflektierte Beziehungs- und Rollenangebote
- spezifische jungenpädagogische Angebote
5. Anti-Gewalt-Training
- Übungen, Gruppenangebote und Reflexionseinheiten
- Selbst-/Fremdwahrnehmung, Empathie
- gegenseitiger Respekt und Achtung
- alternative Konfliktlösung
- Reflexion unangemessener Rechtfertigungsstrategien
Rahmenbedingungen
Raum: Räumlichkeiten des Trägers in Bad Wildungen. Spielzimmer, Beratungsraum und Küche sind vorhanden
Zeit: in der Frequenz und Dauer sind Absprachen mit dem Jugendamt zu treffen bzw. die Auflagen des Gerichtes zu beachten
Personal: sozialpädagogische Fachkraft
Gesetzliche Grundlage
§ 18, Abs. 2 und 3 SGB VIII; §§ 1626, 1631, Abs.2, 1684, 1685 BGB
Inhalte und Methoden
- Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
- Beobachtung
- Strukturierung
Voraussetzungen
- Schriftliche Vereinbarung aller Beteiligten über Ziel, Aufgaben, Stundenumfang und Finanzierung
- ggf. Auflage vom Gericht beachten
Kontakt

Natasha Sander
Bereichsleitung
Ambulante Hilfen
Tel.: 0151 52624276
natasha.sander@elisabeth-verein.de

Anna Münch
Ambulantes Team
Tel.: 01515 2605327
a.muench@elisabeth-verein.de

Ursula Morris
Ambulantes Team
Tel.: 0160 99595867
u.morris@elisabeth-verein.de