Begleiteter Umgang (Thüringen)

Ziele

Schutz der Kinder vor möglichen Schädigungen während vertretbarer, vereinbarter Elternkontakte, die im Falle der Trennung von den Eltern bzw. eines Elternteils erhalten oder aufgebaut werden sollen.

Zielgruppen

Familien, in denen Kinder Trennungs- und Verlusterfahrungen gemacht haben und in der Gestaltung des Umgangs mit den Eltern bzw. eines Elternteils, Großeltern, Stiefeltern, Pflegefamilie Unterstützung notwendig ist. Kinder, die vor den Eltern bzw. einem Elternteil geschützt werden müssen da z.B. Gewalt- und/ oder Suchtproblematik, psychische Erkrankung, Verdacht auf Missbrauch vorliegt.

Gesetzliche Grundlage

§ 18, Abs. 2 und 3 SGB VIII; §§ 1626, 1631, Abs.2, 1684, 1685 BGB

Ablauf des begleiteten Umgangs

Vorbereitungsphase:

  • Kennenlernen aller Beteiligten, um sich ein Bild über Situation, Hintergrund, Kooperationsbereitschaft und Dynamiken machen zu können
  • Elterngespräche (ggf. getrennt)
  • Konzept für Umgang entwickeln

Durchführungsphase:

  • Vereinbarungen gegenseitig einhalten
  • entspannte Atmosphäre schaffen
  • Rituale entwickeln
  • Protokoll anfertigen
  • Vor- und Nachbereitungsphase für Kind einplanen
  • Begleitende Beratungsgespräche für Umgangsberechtigte

 

Abschlussphase:

  • bei entspannter und stabiler Beziehung der Kinder und Umgangsberechtigten / Eltern kann sich die Begleitperson zurücknehmen- damit die weiteren Kontakte gut laufen, werden die bisherigen Kontakte reflektiert und Elternvereinbarungen getroffen
  • Vereinbarung über Nachfolgekontakt
Rahmenbedingungen
  • Raum: Räumlichkeiten des Trägers in Leipzig / Plagwitz; darin sind ein Spiel- und Beratungsraum und Küche vorhanden
  • Zeit: in der Frequenz und Dauer sind Absprachen mit dem Jugendamt zu treffen bzw. die Auflagen des Gerichtes zu beachten
  • Personal: sozialpädagogische Fachkraft mit Zusatzausbildung in Beratung / Supervision / Mediation
Inhalte und Methoden
  • Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
  • Beobachtung
  • Strukturierung
  • Schutz der Kinder
Voraussetzungen
  • Schriftliche Vereinbarung aller Beteiligten über Ziel, Aufgaben, Stundenumfang und Finanzierung
  • ggf. Auflage vom Gericht beachten

Kontaktpersonen

Platzhalter bis das Foto der Kontaktperson vorhanden ist

Franziska Rau

Bereichsleitung

Hauptstraße 13 – 15
99848 Wutha-Farnroda

Mobil: 0176 30027811
franziska.rau@elisabeth-verein.de

Katja Mensel

Fachberatung
Mobil: 0151 52624238
k.mensel@elisabeth-verein.de

Hannelore Thaldorf

Fachberatung
Tel.: 036203 90006
Mobil: 0151 52605297
h.thaldorf@elisabeth-verein.de

Anja Mocker

Fachberatung
Mobil: 0170 6346115
a.mocker@elisabeth-verein.de