Traumasensibles begleiten und unterstützen in der eigenen Häuslichkeit
im STadt- und Landkreis Marburg-Biedenkopf
Menschen, die einschneidende (Gewalt-)Erfahrungen machen mussten, können infolgedessen eine Traumafolgestörung entwickeln. Vielfältige Symptome können dazu beitragen, dass Betroffene sowohl das Gefühl der inneren, als auch äußeren Sicherheit verlieren und die Welt nicht mehr scheint, wie sie einmal war.
Vor diesem Hintergrund richtet sich das Angebot des traumasensiblen Begleitens und Unterstützens in der eigenen Häuslichkeit an Menschen, die aufgrund einer Traumafolgestörung in der selbstbestimmten Lebens- und Alltagsgestaltung beeinträchtigt sind. Die sich hieraus ableitenden besonderen Bedürfnisse und Wünsche werden in Zusammenarbeit mit spezialisiertem Fachpersonal ermittelt und ein entsprechender Unterstützungsbedarf im Zuge einer integrierten Teilhabeplanung formuliert. Nebst diesem können Betroffene durch Assistenzkräfte aus anderen Bereichen Unterstützung erhalten, bspw. bei der Haushaltsführung.
Alle Maßnahmen sind personen-, bedürfnis- und zielorientiert und richten sich insbesondere nach dem Wunsch- und Wahlrecht der betroffenen Person.
Das bieten wir im Einzelnen:
- Traumatheorie-gestütze Grundhaltung als Voraussetzung für eine haltgebende und vertrauensvolle Betreuungsbeziehung
- Unterstützung bei Neuorientierung
- Erarbeiten individueller Bewältigungsstrategien im Umgang mit traumatypischen Symptomen (Flashbacks, Alpträume, Schlafstörungen, Übererregungszustände u.v.m)
- Anleitendes Einüben von Distanzierungs- und Orientierungstechniken
- Herausarbeiten, Erprobung, Üben und Festigen von Skills
- Stabilisierende Begleitung und entlastende Gespräche
- Entwickeln eines individuellen Krisenplans und einer Notfallliste
- Erarbeitung, Unterstützung und Begleitung bei allen die Haushaltsführung und Selbstversorgung betreffenden Tätigkeiten
- Entwickeln und Erhalt einer sinnstiftenden Tagesstruktur
- Begleitung und Support bei herausfordernden Situationen
- Vermittlung von Hilfen
Sozialhilferechtlich gilt dieses Assistenzangebot als Eingliederungshilfe nach §90 SGB IX und antragsgebunden. Kostenträger ist, stellvertretend für die Landkreise und kreisfreien Städte Hessens, der Landeswohlfahrtsverband.