OMBUDSMANN
Mitarbeiter*innen des St. Elisabeth-Vereins sowie externe Personen können sich mit Hinweisen und Beschwerden an unseren Ombudsmann/Vertrauensanwalt wenden.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff nimmt Hinweise wegen Verstößen gegen Gesetze und Regeln entgegen.
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Der St. Elisabeth-Verein e.V. steht mit seinen Tochtergesellschaften als sozialer Träger für Jugend-, Eingliederungs- und Altenhilfe für eine Kultur der Nächstenliebe, Gerechtigkeit, Offenheit, Inklusion, Mitsprache und Verantwortlichkeit. Dies beinhaltet sowohl, dass der Weg, das Gespräch zu suchen, einen Hinweis zu geben, eine Beschwerde vorzubringen oder einfach nur, Bedenken zu äußern, jederzeit offensteht, als auch, dass solche Angelegenheiten auf Wunsch vertraulich und anonym behandelt werden.
Deshalb ermutigen wir alle unsere Mitarbeitenden, Verletzungen von Gesetzen oder Regeln sowie menschenrechts- bzw. umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen mitzuteilen.
Hinweise geben / Beschwerden vorbringen
In Situationen, in denen sich Mitarbeitende hinsichtlich menschenrechts- bzw. umweltbezogener Risiken und Pflichtverletzungen oder allgemeiner Verstöße nicht an Ansprechpartner innerhalb des St. Elisabeth-Vereins e.V. oder eine seiner Tochtergesellschaften wenden möchten, können sie sich vertraulich und anonym an den nachstehend genannten, unabhängigen Vertrauensanwalt/Ombudsmann wenden. Er fungiert als neutraler Vermittler zwischen der hinweisgebenden Person und dem St. Elisabeth-Verein e.V. bzw. seinen Tochtergesellschaften und sichert Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit Im Umgang mit diesen Angelegenheiten.
Hinweisgebende Personen und Einreichende von Beschwerden können sich schriftlich (E-Mail, Brief, Fax), telefonisch oder persönlich an Herrn Dr. Carsten Thiel von Herff wenden:
Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Loebellstraße 4
D – 33602 Bielefeld
Tel: +49 521 557 333 00
Fax +49 521 557 333 44
Mobil: +49 151 58230321
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de
Homepage: www.thielvonherff.de ![]()
Der Vertrauensanwalt/Ombudsmann wird als selbständige und unabhängige Person tätig. Er ist unparteiisch und unterliegt keinen Weisungen des St. Elisabeth-Vereins e.V. oder seiner Tochtergesellschaften hinsichtlich der Behandlung eines Sachverhaltes. Der Vertrauensanwalt/Ombudsmann ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern gewünscht, wahrt er die Vertraulichkeit und die Identität der hinweisgebenden Personen bzw. der Einreichenden einer Beschwerde.
Die Inanspruchnahme des Vertrauensanwaltes/Ombudsmanns ist für hinweisgebende Personen und Einreichende einer Beschwerde kostenfrei.
Hinweise im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Die EU-Whistleblower-Richtlinie sowie das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten öffentliche und private Organisationen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, damit Rechtsverstöße gefahrlos gemeldet werden können. Diesen Anforderungen wollen wir mit der Möglichkeit, unseren Vertrauensanwalt/Ombudsmann zu kontaktieren, nachkommen.
Themen für Hinweise können z.B. sein:
- Verstöße gegen das Arbeitsrecht (Arbeitssicherheit etc.),
- Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben (Abfallentsorgung etc.),
- Verstöße gegen Datenschutzvorgaben,
- Diskriminierung,
- Diebstahl, Betrug,
- Korruption und Bestechung,
- Mobbing,
- Sexuelle Belästigung,
- Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien,
- Weitergabe vertraulicher Informationen,
- Steuerbetrug,
- Anderes Fehlverhalten.
Anonymität
Die Anonymität der hinweisgebenden Person ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, soweit dies gewünscht wird. In diesem Fall werden die Hinweise durch den Vertrauensanwalt/Ombudsmann anonym weitergeleitet. Sämtliche weitere Kommunikation erfolgt über den Vertrauensanwalt/Ombudsmann, der der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.
Information über den Sachstand
Die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung einer Praxis, die den eingangs genannten gesetzlichen Regelungen widerspricht, erfolgt gemeinsam mit dem Vertrauensanwalt/Ombudsmann. Hinweisgebende Personen können sich jederzeit über den Stand der Angelegenheit beim Vertrauensanwalt/ Ombudsmann informieren.
Der Vertrauensanwalt/Ombudsmann bestätigt der hinweisgebenden Person spätestens nach 7 Tagen den Eingang einer Meldung. Er gibt innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Diese umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Maßnahmen sowie eine Begründung hierfür, soweit dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Missbrauch des Hinweisgebersystems
Dem Wunsch nach dem Schutz der Identität der hinweisgebenden Person steht das Interesse der von dem Hinweis ggf. betroffenen natürlichen und juristischen Personen an der Offenlegung des Sachverhaltes entgegen. Der Vertrauensanwalt/ Ombudsmann darf deshalb bei einem vorsätzlichen Missbrauch des Hinweisgebersystems die Identität der hinweisgebenden Person gegenüber dem Unternehmen ausnahmsweise offenlegen. Das Offenlegen unrichtiger Informationen über Verstöße ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit gewertet.
Beschwerden im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten (z.B. Arbeits- und Sozialstandards) in der gesamten Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt sowie die Vermeidung umweltbezogener Risiken.
Wir verpflichten uns, in unseren Tätigkeitsbereichen, wie auch in unseren Lieferketten die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten einzuhalten und ermutigen unsere Beschäftigten, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken oder Missstände offen anzusprechen.
Das Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG ermöglicht Mitarbeitenden, Klient*innen und externen Personen, auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen im St. Elisabeth-Verein e.V. bzw. bei einer seiner Tochtergesellschaften oder bei Zulieferern hinzuweisen.
Themen für Beschwerden und Hinweise auf Risiken im Rahmen des LkSG können z.B. sein:
- Verletzung von Arbeitsschutzpflichten
- ungenügende Ausbildung und Unterweisung
- Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässer- oder Luftverunreinigung
- Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Ungleichbehandlung in Beschäftigung aufgrund z.B. Abstammung, Religion, Geschlecht, Beeinträchtigung
- Ausbeutung in Form von Niedrigstlöhnen
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit
- Land-Enteignung
Beschwerden oder Hinweise auf diese Risiken können unmittelbar an Vorgesetzte oder den Vertrauensanwalt/Ombudsmann gerichtet werden.
Die Meldenden erhalten eine Eingangsbestätigung und werden spätestens nach Abschluss des Vorgangs im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zulässigen informiert.
Nähere Informationen, auch zum Datenschutz, finden Sie in der Verfahrensordnung.