OMBUDSMANN

Mitarbeiter*innen des St. Elisabeth-Vereins können sich an erfahrenen Ombudsmann wenden.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff nimmt Hinweise wegen Verstößen gegen Gesetze und Regeln entgegen.

Als Whistleblower-Richtlinie wurde es diskutiert und in den Medien bezeichnet: das Hinweisgeberschutzgesetz, das in diesem Sommer in Kraft getreten ist. Dabei hat es gar nichts mit Whistleblowern wie Edward Snoden – dem wohl bekanntesten seiner Art – zu tun.

Die bereits vom Europäischen Rat angenommene EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ – daher kommt der irreführende Name, verpflichtet nun auch Unternehmen im kirchlichen Bereich – und damit auch der Diakonie – zur Einrichtung interner Meldekanäle. Nach langen Umwegen wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Sommer nun im Bundesgesetzblatt verkündet.
Ein solches System hat der St. Elisabeth-Verein Marburg mit der Berufung des Rechtsanwalts Dr. Carsten Thiel von Herff als Ombudsmann (Vertrauensanwalt) etabliert. Er steht als Ansprechpartner zur Verfügung, bietet Mitarbeiter*innen und Dritten die Möglichkeit, Verstöße (wie Betrug oder Korruption aber auch sonstige Fehlverhalten) vertraulich zu melden. Das System (siehe auch Infografik) unterstützt dabei, die Kontrolle über das weitere Vorgehen zu behalten und Hinweisgeber*innen zu schützen.

Denn: Der Ombudsmann, und damit Carsten Thiel von Herff, prüft die Meldungen, leitet gegebenenfalls Untersuchungen ein und unterstützt bei der Lösung von Konflikten. Er trägt zur Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit nicht nur innerhalb des St. Elisabeth-Vereins bei.

Dabei kann sich bedenkenlos an den Ombudsmann gewandt werden, die Identität wird geschützt und Vertraulichkeit gewahrt. Der Ombudsmann ist unabhängig und agiert als neutraler Vermittler. Mitarbeiter*innen haben keine Repressalien zu befürchten, wenn sie Missstände oder Fehlverhalten melden. Eine Kultur der Offenheit und Verantwortlichkeit wird gefördert. Denn die Funktion des Ombudsmanns besteht darin, als neutrale Vermittlungsinstanz zwischen den Meldenden und der Organisation zu agieren.

Die Aufgaben des Ombudsmanns umfassen unter anderem:

1. Entgegennahme von Meldungen: Der Ombudsmann stellt sicher, dass Meldungen über Missstände oder Fehlverhalten vertraulich und sicher übermittelt werden können. Dies kann über verschiedene Kanäle wie Telefon, E-Mail oder persönliche Treffen erfolgen.

2. Untersuchung von Meldungen: Der Ombudsmann prüft eingehende Meldungen auf ihre Glaubwürdigkeit und Relevanz. Bei Bedarf leitet er interne Untersuchungen ein, um den Vorwürfen nachzugehen und die Fakten zu klären.

3. Vermittlung und Konfliktlösung: Der Ombudsmann unterstützt bei der Lösung von Konflikten und arbeitet mit den Beteiligten zusammen, um eine faire und gerechte Lösung zu finden. Dabei fungiert er als neutraler Vermittler und versucht, eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.

4. Berichterstattung und Empfehlungen: Der Ombudsmann erstellt regelmäßige Berichte über die eingegangenen Meldungen und die durchgeführten Untersuchungen. Diese Berichte können anonymisiert veröffentlicht werden, um auf Missstände hinzuweisen und Verbesserungen vorzuschlagen.

5. Sensibilisierung: Der Ombudsmann unterstützt die Organisation bei der Sensibilisierung für ethische Standards und die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Meldungen.

Die Rolle des Ombudsmanns ist von großer Bedeutung, um eine Kultur der Offenheit, Integrität und Verantwortlichkeit zu fördern. Durch die Möglichkeit, Missstände oder Fehlverhalten anonym zu melden, kann dazu beigetragen werden, dass Verstöße gegen ethische Standards aufgedeckt und behoben werden. Der Ombudsmann trägt somit dazu bei, das Vertrauen in die Organisation zu stärken und einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Diakonie zu leisten.

Im Kurzporträt: Dr. Carsten Thiel von Herff

Dr. Thiel von Herff ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Thiel von Herff | Rechtsanwälte und einer der führenden deutschen Compliance-Experten. Zu seinen Mandanten gehören namhafte internationale Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Einige renommierte Unternehmen haben ihn zu ihrem Ombudsmann/Vertrauensanwalt bestellt.

Dr. Thiel von Herff hat inzwischen mehr als 15 Jahre weltweite Erfahrung im Bereich Antikorruption und war jahrelang für die Siemens AG als Unternehmensjurist tätig. In dieser Zeit hat er als Führungskraft das Compliance Programm mitentwickelt und umgesetzt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Projektes wurde er im Dezember 2008 zum weltweit jüngsten Prokuristen der Siemens AG ernannt.

Neben dem Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie dem Sportrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit darin, praxiserprobte Compliance-Lösungen individuell umzusetzen, damit Unternehmen jeder Größe die an sie gestellten gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen erfüllen. Dr. Thiel von Herff betreut Unternehmen auch bei bevorstehenden oder bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren.

Mehr auch unter www.thielvonherff.de

Vertrauensanwalt (Ombudsmann) für Mitarbeiter*innen

Zufriedene Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolges
In Situationen, in denen sich Mitarbeiter bei Schwierigkeiten oder Problemen nicht an den An-sprechpartner innerhalb des St. Elisabeth-Vereins Marburg wenden möchten, besteht nun die Alternative, einen Vertrauensanwalt zu kontaktieren. Themen, bei denen der Vertrauensanwalt als Ansprechpartner fungieren kann, sind z.B.:
•  Diebstahl, Betrug
•  Diskriminierung
•  Fehlverhalten
•  Korruption
•  Mobbing
•  sexuelle Belästigung
•  Verstöße gegen Arbeitssicherheitsrichtlinien, Datenschutzvorgaben, Qualitätssicherheits-richtlinien oder Umweltschutzvorgaben
• Weitergabe vertraulicher Informationen

Vertrauensanwalt des St. Elisabeth-Vereins Marburg
Ein Vertrauensanwalt ist eine unabhängige Vertrauensperson, an die sich Mitarbeiter und Dritte wenden können, wenn sie Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Unternehmen geben möchten.
Vertrauensanwalt für den St. Elisabeth-Verein Marburg ist Dr. Carsten Thiel von Herff. Er ist unparteiischer Rechtsanwalt und besitzt umfassende Erfahrungen als Vertrauensanwalt für verschiedene bekannte Unternehmen.

Vorgehen bei Hinweisen
Sobald ein Hinweis beim Vertrauensanwalt eingegangen ist, prüft dieser den Hinweis auf Plausibilität. Falls sich ein Verdacht auf eine Verletzung von Strafgesetzen oder ein Verstoß gegen interne Verhaltensregeln – beispielweise gegen die Verhaltensrichtlinien des St. Elisabeth-Vereins Marburg – ergibt, leitet er unter Absprache mit dem Hinweisgeber den Hinweis, ggf. auch anonymisiert, weiter. Der Vertrauensanwalt begleitet den Vorgang, während der St. Elisabeth-Verein Marburg eine Untersuchung des übermittelten Sachverhalts veranlasst. Die rechtliche Bewertung des untersuchten Sachverhalts und die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung inkorrekter Geschäftspraktiken erfolgen gemeinsam mit dem Vertrauensanwalt. Spätestens nach Abschluss des Vorgangs wird die oder der Hinweisgeber*in hierüber im Rahmen des rechtlich Möglichen informiert. Zusätzlich kann sich jederzeit über den Stand des Vorgangs erkundigt werden.

Anonymität und Schutz des Hinweisgebers
Zu jedem Zeitpunkt ist die Anonymität des oder der Hinweisgeber*in gewährleistet, soweit dies gewünscht wird. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass Hinweise durch den Vertrauensan-walt anonym weitergeleitet werden. Sämtliche Kommunikation erfolgt dann im Weiteren über den Vertrauensanwalt, der der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.
Der Schutz der oder des Hinweisgeber*in ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Bearbeitung der Anliegen. Die oder der Hinweisgeber*in ist vor allem dadurch geschützt, dass jede gegen sie oder ihn gerichtete Vergeltungshandlung nicht toleriert wird.

Dem Wunsch nach dem Schutz der Identität steht das Interesse der von dem Hinweis betroffe-nen Personen an der Offenlegung des Sachverhaltes entgegen. Deshalb wird ein bewusster Missbrauch der Möglichkeit, Beschwerden und Hinweise abzugeben, nicht toleriert. Der Ver-trauensanwalt darf bei einem vorsätzlichen Missbrauch des Hinweisgebersystems die Identität der oder des Hinweisgebers gegenüber dem Unternehmen ausnahmsweise offen legen.

Ergänzungen
1. Der Vertrauensanwalt stellt eine zusätzliche Möglichkeit für die Abgabe von Hinweisen dar. Seine Aufgabe lässt die weiteren Regelungen über Beschwerden und Hinweise unberührt.
2. Die Inanspruchnahme des Vertrauensanwaltes ist für den Hinweisgeber kostenfrei.

Kontaktmöglichkeiten
Hinweisgeber können ihre Hinweise schriftlich (E-Mail, Brief, Fax) oder telefonisch oder persön-lich an Herrn Thiel von Herff übermitteln:

Dr. Carsten Thiel von Herff LL.M.

Loebellstraße 4

D – 33602 Bielefeld

 

Tel.:     0521 / 55 7 333 0

Fax:     0521 / 55 7 333 44

Mobil:   0151 / 58 2 303 21

vertrauensanwalt@thielvonherff.de

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